Nationalfonds der Republik Oesterreich fuer Opfer des Nationalsozialismus
Nationalfonds
 

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Wichtige Stationen des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds

1995

Zum 50. Jahrestag der Errichtung der Zweiten Republik wird der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus mit dem Nationalfondsgesetz eingerichtet. Der Fonds wendet sich an überlebende Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft, denen eine Gestezahlung in Höhe von EUR 5.087,10 (ATS 70.000) zuerkannt wird.

1997

Im November wird durch Entschließung des österreichischen Parlaments der 5. Mai - der Tag der Befreiung des KZ Mauthausen - als Tag gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus bestimmt.

1998

Im Rahmen der Londoner Konferenz über Nazi-Raubgold wird der "Nazi Persecutee Relief Fund" eingerichtet. Per Gesetzesbeschluss wird der Nationalfonds mit der Verwaltung des österreichischen Anteils am Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus ("Raubgoldfonds") betraut. Dieser Fonds kommt Holocaust-Überlebenden sowie Projekten mit Bezug zur NS-Zeit zugute.

Per 1. Oktober erfolgt die Einrichtung der Historikerkommission der Republik Österreich.

Das Kunstrückgabegesetz tritt in Kraft. Das Aufgabenfeld des Nationalfonds wird um die Verwertung nicht restituierbarer Raubkunst im Eigentum der Republik Österreich erweitert.

2000

Österreich nimmt an der Stockholmer Holocaust-Konferenz teil. Im Anschluss an diese Konferenz wird die Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance and Research (im Folgenden kurz ITF genannt) gegründet.

Im Rahmen der Wiener Versöhnungsfondskonferenz wird im Mai eine Weiterführung der Restitutionsverhandlungen nach dem Abschluss der Verhandlungen zur Zwangsarbeiterentschädigung ("Versöhnungsfonds") beschlossen. Generalsekretärin Hannah M. Lessing wird in das österreichische Restitutionsverhandlungsteam unter der Leitung von Botschafter Ernst Sucharipa berufen.

Die unabhängige Historikerkommission der Bank Austria Creditanstalt beginnt, die Aktivitäten der Creditanstalt-Bankverein, der Länderbank Wien sowie der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien während der Zeit des Nationalsozialismus zu untersuchen ("Austrian Bank Settlement"). Der Nationalfonds informiert seine AntragstellerInnen über die Initiative der Bank Austria Creditanstalt.

2001

Die Republik Österreich wird in die ITF aufgenommen; zugleich wird die Koordinierungsstelle für Österreich beim Nationalfonds angesiedelt.

Mit dem Washingtoner Abkommen vom 17. Jänner werden die Restitutionsverhandlungen zum Abschluss gebracht. Auf Basis dieses Abkommens wird der Nationalfonds mit der Entschädigung für entzogene Mietrechte, Hausrat und persönliche Wertgegenstände (sog. Mietrechtsentschädigung) betraut. Für diesen Zweck wurde ein Betrag von USD 150 Mio. zur Verfügung gestellt, der mit Pauschalleistungen von je EUR 7.630 bzw. USD 7.000 pro AntragstellerIn ausgezahlt wird. Die am 22. Februar 2002 auslaufende Einreichfrist für Anträge wird mehrfach verlängert und endet am 30. Juni 2004.

Weiters wird die Einrichtung des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Höhe von USD 210 Mio. beschlossen. Das Bundesgesetz über die Einrichtung des Allgemeinen Entschädigungsfonds tritt im Mai in Kraft. Mit diesem Fonds werden Opfer des Nationalsozialismus für verfolgungsbedingte Vermögensverluste durch individuelle Geldleistungen sowie durch Naturalrestitution von Vermögenswerten im öffentlichen Eigentum entschädigt.

Die Generalsekretärin des Nationalfonds, Hannah M. Lessing, wird auch zur Generalsekretärin des Allgemeinen Entschädigungsfonds bestellt.

Im Juli wird durch "Worldwide Notice" die Antragsmöglichkeit beim Allgemeinen Entschädigungsfonds weltweit bekannt gemacht.

Im Oktober bzw. November konstituieren sich die zwei unabhängigen Entscheidungsorgane des Allgemeinen Entschädigungsfonds und erlassen ihre Geschäfts- und Verfahrensordnungen: Die Schiedsinstanz zeichnet für die Naturalrestitution verantwortlich, das Antragskomitee für die monetären Leistungen des Entschädigungsfonds.

Der Allgemeine Entschädigungsfonds beginnt eine Kooperation mit öffentlichen Archiven und Dienststellen des Bundes und der Länder zur Bereitstellung von Dokumenten zur Antragsprüfung. Zur Administration eines erwartbaren Massenverfahrens für Geldentschädigung in

120.000 Einzelforderungen werden einheitliche Standards der Antragsbearbeitung ("Standardisiertes Verfahren") entwickelt.

2002

Der Allgemeine Entschädigungsfonds baut ein eigenes Recherche-System auf, das der Erhebung beweiskräftiger Dokumente zur einheitlichen Nachvollziehbarkeit der Ansprüche der AntragstellerInnen dient.

2003

Die Historikerkommission übergibt am 27. Jänner die 53 Einzelberichte umfassende Dokumentation ihrer Forschungsergebnisse und den Schlussbericht an ihre Auftraggeber: den Bundeskanzler, den Vizekanzler und die Präsidenten des Nationalrats und des Bundesrats. Bis Ende 2004 werden alle Forschungsergebnisse in 49 Bänden als "Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission" im Verlag Oldenbourg publiziert.

Am 28. Mai endet die Antragsfrist für Geldleistungen des Allgemeinen Entschädigungsfonds. Bis zu diesem Zeitpunkt sind insgesamt 20.641 Anträge eingelangt.

Im Oktober bejaht die Schiedsinstanz für Naturalrestitution erstmals einen Rückstellungsanspruch und empfiehlt dem zuständigen Bundesminister, eine Liegenschaft in der Wiener Innenstadt an die ErbInnen der ehemaligen EigentümerInnen zurückzugeben.

Im November schließt der Allgemeine Entschädigungsfonds ein Kooperationsabkommen mit der Internationalen Kommission für Versicherungsansprüche aus der Holocaust-Ära (ICHEIC). Diese Kooperation beinhaltet die gegenseitige Weiterleitung von Anträgen auf Versicherungsentschädigungen an die jeweils zuständige Organisation.

Ab November beginnt der Nationalfonds mit der Auszahlung von weiteren EUR 1.000 an alle Personen, die bereits eine Pauschalzahlung aufgrund eines Antrags auf Mietrechtsentschädigung erhalten haben (Zweitzahlungen).

2004

Der Allgemeine Entschädigungsfonds erhält die Daten der im Rahmen des "Austrian Bank Settlement" entschädigten Personen zur Vermeidung von Doppelleistungen für bereits entschädigte Vermögenswerte.

Der Allgemeine Entschädigungsfonds führt ein internes Berichtswesen zum Fortgang der Antragsbearbeitung und eine neue Rechtsinformatik-Software für das Standardisierte Verfahren ein.

2005

Durch die Kundmachung der österreichischen Bundesregierung zum Eintreten des "Rechtsfriedens" kann im Dezember nach entsprechender Gesetzesänderung mit der Vorauszahlung aus dem mit USD 210 Mio. dotierten Entschädigungsfonds begonnen werden. Die Auszahlungsquoten basieren auf statistischen Prognosen, mit denen die voraussichtliche Höhe sämtlicher Forderungen geschätzt wird.

Die Recherche-Datenbank des Allgemeinen Entschädigungsfonds wird funktional erweitert und dadurch unter anderem die Aktenbestellung aus externen Archiven vereinfacht.

2006

Im Sommer wird eine integrierte Datenbankanwendung für die gesamte Verfahrensabwicklung des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds in Betrieb genommen.

Im Oktober stellt der Nationalfonds eine Kunst-Datenbank ins Internet, die eine gezielte Suche nach entzogenen und zur Rückstellung geeigneten Kunstobjekten in Museen und Sammlungen des Bundes und der Stadt Wien ermöglicht.

2007

Mit Ende des Jahres sind drei Viertel der Anträge beim Allgemeinen Entschädigungsfonds entschieden. Weiters kann für einen Großteil der übrigen Anträge die Archivrecherche sowie die digitale Erfassung der fallbezogenen Dokumente abgeschlossen werden.

Im Rahmen der Vorauszahlungen des Allgemeinen Entschädigungsfonds wurden insgesamt USD 76 Mio. an 9.000 AntragstellerInnen ausbezahlt. Bei der Schiedsinstanz für Naturalrestitution sind insgesamt 2.104 Anträge eingelangt, davon konnten bereits 531 abschließend erledigt werden.

Wartungsarbeiten an der Website

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